RS OGH 1993/9/22 9ObS16/93, 1Ob202/14h

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Veröffentlicht am 22.09.1993
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Norm

B-VG Art89 Abs2
ZPO §511

Rechtssatz

Der OGH ist bei der nachfolgenden Sachentscheidung über die Revision an die in einem bloßen Antrag an den VfGH zur Frage der allfälligen Präjudizialität geäußerte Rechtsauffassung nicht gebunden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0043722

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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