Norm
B-VG Art89 Abs2Rechtssatz
Der OGH ist bei der nachfolgenden Sachentscheidung über die Revision an die in einem bloßen Antrag an den VfGH zur Frage der allfälligen Präjudizialität geäußerte Rechtsauffassung nicht gebunden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0043722Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.01.2015