RS OGH 1993/9/22 9ObA169/93

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Veröffentlicht am 22.09.1993
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Norm

AngG §27 A6

Rechtssatz

Bestanden für die Arbeitnehmerin auf Grund besonderer Umstände (hier:

die Streitteile lebten in Scheidung, der Arbeitgeber verlangte von der Arbeitnehmerin den Geschäftsschlüssel und das Wechselgeld) Zweifel, ob der Arbeitgeber auf ihre Mitarbeit (zumindest an diesem Tag) Wert legt, muß der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin vor Ausspruch der Entlassung wegen Nichtantritt der Arbeit ausdrücklich zum Erscheinen am Arbeitsplatz auffordern.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Angestellte, wichtiger Grund, Entlassungsgrund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Schlüssel, Antritt, Aufforderung, Mahnung, Verwarnung, Dienstleistung, Arbeitsleistung, Unterlassen, Unterlassung, Unterbleiben

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0029111

Dokumentnummer

JJR_19930922_OGH0002_009OBA00169_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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