RS OGH 1993/9/22 9ObA282/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.09.1993
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Norm

AngG §27 Z1 E1

Rechtssatz

Hat es eine Arbeitnehmerin lediglich für eine Kollegin, die von sich aus einen Wechsel des Arbeitsplatzes anstrebte, ein Telephongespräch mit einem potentiellen Arbeitgeber zu führen und für sie einen Vorstellungstermin zu vereinbaren, rechtfertigt dies die Entlassung nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0029708

Dokumentnummer

JJR_19930922_OGH0002_009OBA00282_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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