Norm
ABGB §1158 Abs1 IRechtssatz
Da der Arbeitnehmer das bekommen soll, was ihm ohne seine berechtigte Auflösungserklärung zugekommen wäre, ist bei der Begrenzung der Ansprüche auf den (fiktiven) Ablauf der Vertragszeit nicht nur auf den Zeitablauf im Sinne des § 1158 Abs 1 ABGB (beziehungsweise § 19 Abs 1 AngG), sondern auch auf vorher tatsächlich eingetretene gesetzliche Endigungsgründe, mit denen der Verlust aller künftigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis verbunden ist, Bedacht zu nehmen (hier: Austritt gemäß § 25 KO und Betriebsstillegung, nachherige Bekanntgabe der Schwangerschaft).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Konkurs, Mutterschutz, Angestellte, Auflösung, Ende, Beendigung, Entgelt, Lohn, Gehalt, Bezüge, Anspruch, KündigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0028474Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.06.2015