Norm
StGB §32 Abs2Rechtssatz
Ob im Falle der Verurteilung eines hohen Richters in leitender Position allein wegen Mißbrauchs der Amtsgewalt als erschwerend gewertet werden dürfte, daß dadurch das Ansehen der Justiz bzw des Richterstandes in der Öffentlichkeit geschädigt wurde, kann dahingestellt bleiben, weil dieser Erschwerungsgrund dem Angeklagten jedenfalls im Zusammenhang mit den von ihm abgelegten Falschaussagen zur Last fällt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0090949Dokumentnummer
JJR_19930928_OGH0002_0140OS00135_9200000_005