Norm
StPO §46Rechtssatz
Auch Privatanklagen beim Bezirksgericht müssen die dem Beschuldigten zur Last gelegte strafbare Handlung mit allen gesetzlichen Merkmalen angeben, die einen bestimmten Strafsatz bedingen. Ferner müssen die besonderen Umstände der Tat insoweit umschrieben sein, als dies zur deutlichen Tatbezeichnung nötig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0096898Dokumentnummer
JJR_19930929_OGH0002_0130OS00126_9300000_004