RS OGH 1993/10/6 7Ob583/93

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Veröffentlicht am 06.10.1993
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Norm

ABGB §1299 C
KO §81 Abs3

Rechtssatz

Auch eine Schadenersatzforderung gegen den ehemaligen Masseverwalter wegen pflichtwidriger Führung seines Amtes gehört zum Konkursvermögen, über welches der Gemeinschuldner gemäß § 1 KO grundsätzlich nicht frei verfügen kann. Daher sind auch solche Ansprüche gegen den ehemaligen Masseverwalter oder seine Verlassenschaft vom neu bestellten Masseverwalter geltend zu machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0026359

Dokumentnummer

JJR_19931006_OGH0002_0070OB00583_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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