Norm
StPO §285fRechtssatz
Einholung von Aufklärungen über die Unrichtigkeit der Begründung eines abweislichen Zwischenerkenntnisses (vermeintlich unbekannten Aufenthaltes lebende und somit unerreichbare Zeugen befanden sich - aktenkundig - längst in deutscher Auslieferungshaft).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0100293Dokumentnummer
JJR_19931011_OGH0002_0140OS00044_9300000_001