RS OGH 1993/10/12 11Os124/93, 14Os41/02, 15Os98/03, 15Os79/04, 13Os108/04, 14Os136/05i, 13Os113/07b,

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Veröffentlicht am 12.10.1993
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Norm

StPO §345 Abs1 Z6

Rechtssatz

Die gesetzmäßige Ausführung dieses Nichtigkeitsgrundes erfordert eine Substantiierung dahin, durch welche in der Hauptverhandlung vorgebrachten konkreten Tatsachen (§ 314 Abs 1 StPO) die nunmehr urgierte weitere Fragestellung indiziert gewesen sein soll.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0100860

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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