Norm
StPO §345 Abs1 Z6Rechtssatz
Die gesetzmäßige Ausführung dieses Nichtigkeitsgrundes erfordert eine Substantiierung dahin, durch welche in der Hauptverhandlung vorgebrachten konkreten Tatsachen (§ 314 Abs 1 StPO) die nunmehr urgierte weitere Fragestellung indiziert gewesen sein soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0100860Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.07.2022