Norm
ASVG §175 Abs2 Z1Rechtssatz
Ein Versicherter, der an einer vom Dienstgeber angeordneten Schulung in einer rund sechshundert Kilometer von seinem Wohnort entfernten Stadt teilnimmt, steht unabhängig davon, ob er während eines in die Schulungszeit fallenden Wochenendes am Schulungsort wohnen konnte, auch bei der Rückfahrt von einem zum Zweck des gemeinsamen Lernens mit einem Schulkollegen an dessen einhundertfünfzig Kilometer vom Schulungsort entfernten Wohnort verbrachten Wochenendaufenthalt unter Versicherungsschutz.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0084897Dokumentnummer
JJR_19931014_OGH0002_010OBS00204_9300000_001