RS OGH 1993/10/14 10ObS204/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.10.1993
beobachten
merken

Norm

ASVG §175 Abs2 Z1

Rechtssatz

Ein Versicherter, der an einer vom Dienstgeber angeordneten Schulung in einer rund sechshundert Kilometer von seinem Wohnort entfernten Stadt teilnimmt, steht unabhängig davon, ob er während eines in die Schulungszeit fallenden Wochenendes am Schulungsort wohnen konnte, auch bei der Rückfahrt von einem zum Zweck des gemeinsamen Lernens mit einem Schulkollegen an dessen einhundertfünfzig Kilometer vom Schulungsort entfernten Wohnort verbrachten Wochenendaufenthalt unter Versicherungsschutz.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0084897

Dokumentnummer

JJR_19931014_OGH0002_010OBS00204_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten