Norm
ZPO §227 IRechtssatz
Mit der Wechselklage, in der nicht die Erlassung eines Zahlungsauftrages beantragt wird, kann der Anspruch auf die sechs Prozent übersteigende (Art 48 Abs 1 Z 2 WG) Verzinsung, die sich aus gesonderter Vereinbarung ergibt, verbunden werden, soferne nicht die für die Geltendmachung wechselmäßiger Ansprüche geltenden Sondervorschriften entgegenstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0037638Dokumentnummer
JJR_19931014_OGH0002_0080OB00021_9300000_003