RS OGH 1993/10/14 8Ob21/93, 8Ob86/97y

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Veröffentlicht am 14.10.1993
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Norm

ZPO §227 I
WG Art5 Abs1
WG Art48 Abs1

Rechtssatz

Mit der Wechselklage, in der nicht die Erlassung eines Zahlungsauftrages beantragt wird, kann der Anspruch auf die sechs Prozent übersteigende (Art 48 Abs 1 Z 2 WG) Verzinsung, die sich aus gesonderter Vereinbarung ergibt, verbunden werden, soferne nicht die für die Geltendmachung wechselmäßiger Ansprüche geltenden Sondervorschriften entgegenstehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0037638

Dokumentnummer

JJR_19931014_OGH0002_0080OB00021_9300000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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