RS OGH 1993/10/14 10ObS203/93

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Veröffentlicht am 14.10.1993
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Norm

ASVG §255 Ba

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Frage, ob eine überwiegende Tätigkeit des Versicherten in erlernten oder angelernten Berufen vorliegt, können Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland nicht herangezogen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0084451

Dokumentnummer

JJR_19931014_OGH0002_010OBS00203_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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