RS OGH 1993/10/14 10ObS179/93

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Veröffentlicht am 14.10.1993
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Norm

ASVG §255 Bb

Rechtssatz

Selbst wenn der Versicherte überwiegend als "Speiseaufseher und Tempeldiener" einer kleinen Religionsgemeinschaft beschäftigt gewesen wäre, stünde damit noch keineswegs fest, daß er in einem angelernten Beruf im Sinne des § 255 Abs 1 und 2 ASVG tätig gewesen wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0084733

Dokumentnummer

JJR_19931014_OGH0002_010OBS00179_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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