Norm
ZPO §559Rechtssatz
Die Verbindung von Wechselansprüchen mit anderen nicht im Mandatsverfahren geltend zu machenden Ansprüchen ist im Rahmen einer Wechselmandatsklage unmöglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0044695Zuletzt aktualisiert am
07.08.2008