RS OGH 1993/10/19 1StR662/93

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Veröffentlicht am 19.10.1993
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Norm

StGB §32 ff
StGB §34 Z17
StPO §281 Abs1 Z11

Rechtssatz

Unzulässigkeit von Absprachen im Strafverfahren. Absprechen außerhalb der Hauptverhandlung über "Leistung" und "Gegenleistung präjudizieren des Urteil nicht, da ein "Vergleich" im Gewande des Urteils untersagt ist.

Veröff: NJW 1994,1293

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1993:RS0103842

Dokumentnummer

JJR_19931019_AUSL000_001STR00662_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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