Norm
StGB §32 ffRechtssatz
Unzulässigkeit von Absprachen im Strafverfahren. Absprechen außerhalb der Hauptverhandlung über "Leistung" und "Gegenleistung präjudizieren des Urteil nicht, da ein "Vergleich" im Gewande des Urteils untersagt ist.
Veröff: NJW 1994,1293
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1993:RS0103842Dokumentnummer
JJR_19931019_AUSL000_001STR00662_9300000_001