RS OGH 1993/10/20 3Ob75/92

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Veröffentlicht am 20.10.1993
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Norm

MRG §5 Abs2

Rechtssatz

Das vom Vermieter dem Hauptmieter der Nachbarwohnung zu stellende Anbot ist seinem Wesen nach eine empfangsbedürftige Willenserklärung (Würth-Zingher, Mietrecht und Wohnrecht RdZ 5 zu § 5 MRG), wobei der angebotene Vertrag die Vermietung der freigewordenen Wohnung der Kategorie D und die Verpflichtung des Mieters zum Inhalt haben muß, seine bisherige und die zugemietete Wohnung auf eigene Kosten in eine zusammengelegte Wohnung der Ausstattungskategorie C umzugestalten und danach für den gesamten neuen Mietgegenstand den Mietzins für eine Wohnung der Ausstattungskategorie C zu entrichten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0069247

Dokumentnummer

JJR_19931020_OGH0002_0030OB00075_9200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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