Norm
ASVG §203Rechtssatz
Daß ein Versicherter auf einer abschüssigen Wiese ausrutscht und auf den Rücken fällt, stellt kein alltäglich vorkommendes Ereignis dar. Dadurch ausgelöste akute Erscheinungen eines anlagebedingten Leidens (hier Osteoporose der Wirbelsäule) sind vom Unfallversicherungsschutz umfaßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0084207Dokumentnummer
JJR_19931028_OGH0002_010OBS00154_9300000_001