RS OGH 1993/10/28 10ObS154/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.10.1993
beobachten
merken

Norm

ASVG §203

Rechtssatz

Daß ein Versicherter auf einer abschüssigen Wiese ausrutscht und auf den Rücken fällt, stellt kein alltäglich vorkommendes Ereignis dar. Dadurch ausgelöste akute Erscheinungen eines anlagebedingten Leidens (hier Osteoporose der Wirbelsäule) sind vom Unfallversicherungsschutz umfaßt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0084207

Dokumentnummer

JJR_19931028_OGH0002_010OBS00154_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten