RS OGH 1993/10/28 10ObS220/93, 10ObS331/97t, 10ObS332/02z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.10.1993
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Norm

ASVG §255 Bb

Rechtssatz

Die Tätigkeit als Helferin und Köchin in einem Kindergarten setzt keine qualifizierten Kenntnisse und Fähigkeiten voraus, die jenen in einem erlernten Beruf gleichzuhalten sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0084746

Dokumentnummer

JJR_19931028_OGH0002_010OBS00220_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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