Norm
StPO §24 ARechtssatz
Eine Fortsetzung sicherheitsbehördlicher Erhebungen im Rahmen einer gerichtlichen Voruntersuchung widerspricht nicht dem Gesetz.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0096250Zuletzt aktualisiert am
16.09.2009