RS OGH 1993/11/10 3Ob142/93, 3Ob6/96, 3Ob104/09d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.11.1993
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Norm

AbgEO §14
EO §37 P
ZPO §405 BII

Rechtssatz

Klagebegehren nach § 37 EO haben auf Unzulässigkeit der Exekution zu lauten. Dem Urteilsspruch ist von Amts wegen die richtige Fassung zu geben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013513

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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