Norm
AbgEO §14Rechtssatz
Klagebegehren nach § 37 EO haben auf Unzulässigkeit der Exekution zu lauten. Dem Urteilsspruch ist von Amts wegen die richtige Fassung zu geben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013513Zuletzt aktualisiert am
09.09.2009