RS OGH 1993/11/16 4Ob126/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.11.1993
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Norm

EO §63
UWG §9a
UWG §14 A1

Rechtssatz

Weiter gefaßte Exekutionstitel sind mit dem Inkrafttreten des Wettbewerbs-Deregulierungsgesetzes auf Grund der geänderten Gesetzeslage nur noch in eingeschränktem Umfang vollstreckbar. Wieso aber der die Exekution bewilligende Richter die Frage, ob das konkrete behauptete wettbewerbswidrige Verhalten gegen den durch eine Gesetzesänderung eingeschränkten Exekutionstitel verstößt, nicht beurteilen können sollte, ist nicht zu sehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0012392

Dokumentnummer

JJR_19931116_OGH0002_0040OB00126_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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