Norm
UWG §1 D1cRechtssatz
Wird mit der beanstandeten Werbung der Eindruck vermittelt eine Ware sei bei einem bestimmten Konkurrenten nicht um den gleichen Preis zu bekommen, obwohl dies unrichtig ist, ist dies zur Irreführung geeignet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0078134Dokumentnummer
JJR_19931116_OGH0002_0040OB00135_9300000_001