RS OGH 1993/11/17 1Ob619/93, 3Ob2021/96v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.11.1993
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Norm

ABGB §861
ABGB §862

Rechtssatz

Mit einem aufschiebend bedingten Offerte wird eine Anwartschaft eingeräumt, die, mit dem Eintritt der Bedingung zum Vollrecht wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0014004

Dokumentnummer

JJR_19931117_OGH0002_0010OB00619_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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