RS OGH 1993/11/18 15Os142/93

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Veröffentlicht am 18.11.1993
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Norm

StGB §146 C3

Rechtssatz

Bei sukzessiv erfolgender, aber als einheitlich zu wertender Täuschung mehrerer Personen, wobei der Schaden effektiv nur beim zuletzt Getäuschten eintrat, von diesem aber auf den zuerst Getäuschten überwälzt werden könnte, liegt desgleichen Betrug vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0094335

Dokumentnummer

JJR_19931118_OGH0002_0150OS00142_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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