Norm
StGB §146 C3Rechtssatz
Bei sukzessiv erfolgender, aber als einheitlich zu wertender Täuschung mehrerer Personen, wobei der Schaden effektiv nur beim zuletzt Getäuschten eintrat, von diesem aber auf den zuerst Getäuschten überwälzt werden könnte, liegt desgleichen Betrug vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0094335Dokumentnummer
JJR_19931118_OGH0002_0150OS00142_9300000_001