Norm
ASVG §175 Abs4Rechtssatz
Ein Schüler steht solange unter Unfallversicherungsschutz, als er sich innerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereich der von ihm besuchten Schule befindet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0085089Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.04.2022