RS OGH 1993/11/30 4Ob163/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.11.1993
beobachten
merken

Norm

UWG §14 A2

Rechtssatz

Ein Vergleichsangebot reicht schon dann nicht aus, die durch die beanstandeten, irreführenden Angaben der Beklagten ausgelöste Vermutung der Wiederholungsfgefahr zu entkräften, wenn es sich nur an einen von mehreren Verletzten richtet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0079965

Dokumentnummer

JJR_19931130_OGH0002_0040OB00163_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten