Norm
UWG §14 A2Rechtssatz
Ein Vergleichsangebot reicht schon dann nicht aus, die durch die beanstandeten, irreführenden Angaben der Beklagten ausgelöste Vermutung der Wiederholungsfgefahr zu entkräften, wenn es sich nur an einen von mehreren Verletzten richtet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0079965Dokumentnummer
JJR_19931130_OGH0002_0040OB00163_9300000_002