RS OGH 1993/11/30 4Ob163/93

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Veröffentlicht am 30.11.1993
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Norm

UWG §14 A2

Rechtssatz

Ein Beklagter kann die gegen ihn sprechende Vermutung, daß er auch künftig zu Wettbewerbsverstößen geneigt sein werde, nicht schon damit entkräften, daß er einem von mehreren zur selben Zeit auftretenden Unterlassungskläger einen vollstreckbaren Vergleich im Umfang des Urteilsbegehrens anbietet, die von den übrigen Klägern erhobenen Ansprüche hingegen bekämpft.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0079976

Dokumentnummer

JJR_19931130_OGH0002_0040OB00163_9300000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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