Norm
UWG §14 A2Rechtssatz
Ein Beklagter kann die gegen ihn sprechende Vermutung, daß er auch künftig zu Wettbewerbsverstößen geneigt sein werde, nicht schon damit entkräften, daß er einem von mehreren zur selben Zeit auftretenden Unterlassungskläger einen vollstreckbaren Vergleich im Umfang des Urteilsbegehrens anbietet, die von den übrigen Klägern erhobenen Ansprüche hingegen bekämpft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0079976Dokumentnummer
JJR_19931130_OGH0002_0040OB00163_9300000_003