RS OGH 1993/11/30 8Ob1661/93, 2Ob67/09f, 10Ob7/18d

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Veröffentlicht am 30.11.1993
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Norm

ABGB §140 Ba

Rechtssatz

Es widerspricht dem ausdrücklichen Normzweck des § 140 Abs 1 ABGB, die Kinder angemessen an den Lebensverhältnissen der Eltern teilnehmen zu lassen, wenn der den Regelbedarf übersteigende Unterhaltsteil dem Alimentationszweck dadurch entzogen wird, daß der Betrag auf ein Sparbuch gelegt wird.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 1661/93
    Entscheidungstext OGH 30.11.1993 8 Ob 1661/93
  • 2 Ob 67/09f
    Entscheidungstext OGH 18.12.2009 2 Ob 67/09f
    Vgl
  • 10 Ob 7/18d
    Entscheidungstext OGH 20.02.2018 10 Ob 7/18d
    Beisatz: Dieser Grundsatz ist nicht auf Fälle eingeschränkt, in denen nur der einfache Regelbedarf tatsächlich gezahlt wurde. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0047517

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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