Norm
ABGB §140 BaRechtssatz
Es widerspricht dem ausdrücklichen Normzweck des § 140 Abs 1 ABGB, die Kinder angemessen an den Lebensverhältnissen der Eltern teilnehmen zu lassen, wenn der den Regelbedarf übersteigende Unterhaltsteil dem Alimentationszweck dadurch entzogen wird, daß der Betrag auf ein Sparbuch gelegt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0047517Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.04.2018