Norm
ABGB §94Rechtssatz
Das Pflegegeld dient ausschließlich der pauschalierten Abgeltung des Sonderbedarfs pflegebedürftiger Personen, weshalb es insoweit bei der Unterhaltsbemessung zur Gänze außer Betracht zu bleiben hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013251Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.08.2017