Norm
WEG 1975 §10Rechtssatz
Das Eigentum geht nicht erst mit der Einverleibung, sondern schon kraft Gesetzes unmittelbar auf den überlebenden Ehegatten über; der überlebende Ehegatte vereinigt damit die beiden Hälften zum Mindestanteil in seinem Eigentum.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0082881Dokumentnummer
JJR_19931207_OGH0002_0050OB00099_9300000_003