RS OGH 1993/12/7 5Ob99/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.12.1993
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Norm

WEG 1975 §10

Rechtssatz

Das Eigentum geht nicht erst mit der Einverleibung, sondern schon kraft Gesetzes unmittelbar auf den überlebenden Ehegatten über; der überlebende Ehegatte vereinigt damit die beiden Hälften zum Mindestanteil in seinem Eigentum.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0082881

Dokumentnummer

JJR_19931207_OGH0002_0050OB00099_9300000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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