RS OGH 1993/12/9 15Os155/93, 13Os24/18f, 11Os128/20p

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Veröffentlicht am 09.12.1993
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Norm

VerbotsG §3g

Rechtssatz

Das Ansammeln von NS-Propagandamaterial (hier: NS-Liederbücher, SS-Bajonett, Abzeichen mit Hakenkreuz und Hakenkreuz-Armbinde) mit Wiederbetätigungstendenz stellt bereits eine typische NS-Wiederbetätigungshandlung dar, die das vollendete Delikt nach § 3 g VerbotsG begründet.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Nationalsozialismus

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0080022

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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