Norm
AGBKr §38 Abs1Rechtssatz
Führt die Bank ein Effektgeschäft über Auftrag des Kunden durch Selbsteintritt aus, dann hat der Kunde, auch wenn er zunächst anonym geblieben ist, den Preis der Wertpapiere zu bezahlen. Dass die Abrechnung des Preises über ein Verrechnungskonto erfolgte und der Kunde keinen Auftrag zur Führung eines derartigen Kontos erteilte, vermag an seiner Zahlungspflicht nichts zu ändern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0052593Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.05.2015