RS OGH 1993/12/10 9ObA606/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.12.1993
beobachten
merken

Norm

ABGB §7
VBG1948 §27c Abs3

Rechtssatz

Wird durch KV oder Vereinbarung die Berechnung des Urlaubes von Werktagen auf Arbeitstage umgestellt, so bleibt im Falle einer üblichen Fünftagewoche ein in die Urlaubszeit fallender Samstagfeiertag auf die Urlaubsdauer ohne Einfluß. Für einen während der Urlaubszeit auf einen Samstag fallenden Feiertag ist in diesem Fall kein zusätzlicher Urlaubstag zu gewähren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013485

Dokumentnummer

JJR_19931210_OGH0002_009OBA00606_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten