Norm
AngG §7 Abs1Rechtssatz
Entlassung wegen nichtkonkurrenzierender Nebentätigkeit:
Gerechtfertigt, wenn der Angestellte zwar nicht im Geschäftszweig des Arbeitgebers tätig wird, aber dessen Kundenstock ausnützt, um die Produkte anderer Unternehmer zu vertreiben.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Konkurrenzverbot, gesetzlicher Entlassungsgrund, Treuepflicht, Vertrauen, Untreu, Verletzung, NebenbeschäftigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0027856Dokumentnummer
JJR_19931210_OGH0002_009OBA00370_9300000_001