RS OGH 1993/12/10 9ObA370/93

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Veröffentlicht am 10.12.1993
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Norm

AngG §7 Abs1
AngG §27 Z1 E1
AngG §27 Z3 E3

Rechtssatz

Entlassung wegen nichtkonkurrenzierender Nebentätigkeit:

Gerechtfertigt, wenn der Angestellte zwar nicht im Geschäftszweig des Arbeitgebers tätig wird, aber dessen Kundenstock ausnützt, um die Produkte anderer Unternehmer zu vertreiben.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Konkurrenzverbot, gesetzlicher Entlassungsgrund, Treuepflicht, Vertrauen, Untreu, Verletzung, Nebenbeschäftigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0027856

Dokumentnummer

JJR_19931210_OGH0002_009OBA00370_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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