Norm
UrlG §2 Abs1Rechtssatz
Wird durch Kollektivvertrag oder Vereinbarung die Berechnung des Urlaubes von Werktagen auf Arbeitstage umgestellt, so bleibt im Falle einer üblichen Fünftagewoche ein in die Urlaubszeit fallender Samstagfeiertag auf die Urlaubsdauer ohne Einfluß. Für einen während der Urlaubszeit auf einen Samstag fallenden Feiertag ist in diesem Fall kein zusätzlicher Urlaubstag zu gewähren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0077276Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.07.2020