RS OGH 1993/12/10 9ObA350/93, 9ObA606/93, 8ObA6/20w

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Veröffentlicht am 10.12.1993
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Norm

UrlG §2 Abs1
UrlG §12

Rechtssatz

Wird durch Kollektivvertrag oder Vereinbarung die Berechnung des Urlaubes von Werktagen auf Arbeitstage umgestellt, so bleibt im Falle einer üblichen Fünftagewoche ein in die Urlaubszeit fallender Samstagfeiertag auf die Urlaubsdauer ohne Einfluß. Für einen während der Urlaubszeit auf einen Samstag fallenden Feiertag ist in diesem Fall kein zusätzlicher Urlaubstag zu gewähren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0077276

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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