RS OGH 1993/12/15 13Os135/93, 11Os158/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1993
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Norm

StGB §161

Rechtssatz

Es kommt bloß auf die faktische Geschäftsführung an und nicht darauf, wie weit sie jeweils durch einen formellen Bestellungsakt oder durch Genehmigung des Geschäftsherren gedeckt ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0096066

Dokumentnummer

JJR_19931215_OGH0002_0130OS00135_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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