RS OGH 1993/12/15 13Os172/93, 15Os175/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1993
beobachten
merken

Norm

StPO §15
StPO §16 A

Rechtssatz

Zufolge des im Strafverfahren herrschenden Grundsatzes der Zweinstanzlichkeit sind Entscheidungen, mit denen ein Rechtsmittelgericht über ein Rechtsmittel abgesprochen hat, unanfechtbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0096494

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten