Norm
ZPO §235 Abs5 B1Rechtssatz
Die Existenz zweier Rechtssubjekte spricht für einen Parteiwechsel, die Existenz nur eines aber für eine bloße Berichtigung der Parteienbezeichnung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0039297Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.02.2021