RS OGH 1993/12/21 10ObS247/93, 10ObS221/94, 10ObS115/97b, 10ObS130/99m, 10ObS200/01m, 10ObS56/02m, 1

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Veröffentlicht am 21.12.1993
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Norm

ASVG §255 Ba

Rechtssatz

Ein angelernter Beruf wird erst ab dem Zeitpunkt ausgeübt, ab dem die Anlernung abgeschlossen ist und der Versicherte über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die den in einem Lehrberuf erworbenen gleichzuhalten sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0084450

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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