RS OGH 1993/12/21 10ObS313/92, 10ObS63/94

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Veröffentlicht am 21.12.1993
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Norm

ASVG §94
ASVG §253 Abs2
ASVG §253b Abs1 Z4
ASVG §253d Abs2

Rechtssatz

Die Tätigkeit eines Mehrheitsaktionärs als Aufsichtsrat dieser Aktiengesellschaft war keine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit im Sinne des seinerzeitigen § 94 ASVG, sondern eine Tätigkeit im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus Vermögen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0083778

Dokumentnummer

JJR_19931221_OGH0002_010OBS00313_9200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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