Norm
ASVG §94Rechtssatz
Die Tätigkeit eines Mehrheitsaktionärs als Aufsichtsrat dieser Aktiengesellschaft war keine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit im Sinne des seinerzeitigen § 94 ASVG, sondern eine Tätigkeit im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus Vermögen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0083778Dokumentnummer
JJR_19931221_OGH0002_010OBS00313_9200000_003