Norm
ASVG §175 Abs1Rechtssatz
Die Grenze zwischen betrieblichem und privatem Interesse an der sportlichen Betätigung ist dort zu ziehen, wo die Veranstaltung Wettkampfcharakter annimmt und die Erzielung von Spitzenleistungen beabsichtigt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0084604Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.08.2011