RS OGH 1993/12/21 1Ob600/93, 5Ob108/05a

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Veröffentlicht am 21.12.1993
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Norm

IPRG §1 Abs1
IPRG §41

Rechtssatz

Werden einem Unternehmer die Mißachtung jener Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten, die sich - abgesehen von den öffentlich-rechtlichen Normen - auf die Beschaffenheit der Unterkunft beziehen zum Vorwurf gemacht, dann müssen diese vertraglichen Nebenpflichten selbst bei Verweisung auf eine fremde Rechtsordnung doch jedenfalls am Standard der Rechtsordnung des Lageorts gemessen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0076856

Dokumentnummer

JJR_19931221_OGH0002_0010OB00600_9300000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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