Norm
IPRG §1 Abs1Rechtssatz
Werden einem Unternehmer die Mißachtung jener Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten, die sich - abgesehen von den öffentlich-rechtlichen Normen - auf die Beschaffenheit der Unterkunft beziehen zum Vorwurf gemacht, dann müssen diese vertraglichen Nebenpflichten selbst bei Verweisung auf eine fremde Rechtsordnung doch jedenfalls am Standard der Rechtsordnung des Lageorts gemessen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0076856Dokumentnummer
JJR_19931221_OGH0002_0010OB00600_9300000_004