Norm
ZPO idF WGN 1989 §393Rechtssatz
Ein Zwischenurteil, womit festgestellt wird, daß eine Aufsichtsratentschädigung Erwerbseinkommen im Sinne des seinerzeitigen § 94 ASVG war und auf die Pensionsleistung anzurechnen ist, ist nicht zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0041022Dokumentnummer
JJR_19931221_OGH0002_010OBS00313_9200000_002