RS OGH 1993/12/21 10ObS313/92

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Veröffentlicht am 21.12.1993
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Norm

ZPO idF WGN 1989 §393

Rechtssatz

Ein Zwischenurteil, womit festgestellt wird, daß eine Aufsichtsratentschädigung Erwerbseinkommen im Sinne des seinerzeitigen § 94 ASVG war und auf die Pensionsleistung anzurechnen ist, ist nicht zulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0041022

Dokumentnummer

JJR_19931221_OGH0002_010OBS00313_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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