RS OGH 1993/12/21 7Ob628/93

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Veröffentlicht am 21.12.1993
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Norm

ABGB §1298
ABGB §1299 A1

Rechtssatz

Da auf die Nichterfüllung der Erfolgsverbindlichkeit § 1298 ABGB anzuwenden ist, hat der die Erfüllung Schuldende zur Haftungsfreiheit die Einhaltung der gebotenen Sorgfalt, die hier am Maßstab des § 1299 ABGB zu messen ist, zu beweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0026472

Dokumentnummer

JJR_19931221_OGH0002_0070OB00628_9300000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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