Norm
WRG §87 Abs1Rechtssatz
Die Donauhochwasserschutz-Konkurrenz (BGBl 1927/372) ist als Wasserverband eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Ihr sind die Grundstücke zur Nutznießung überlassen, sodaß sie diese im eigenen Namen und für eigene Rechnung in Bestand geben kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0082204Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.02.2020