Norm
ArbVG §105 Abs3 Z1 litiRechtssatz
Ziel dieser Bestimmung ist es, dem Arbeitnehmer die Rechtsdurchsetzung im aufrechten Arbeitsverhältnis zu ermöglichen. Unter "Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis" ist auch der Anspruch des Arbeitnehmers zu verstehen, zur Erfüllung seiner Hauptleistung nur in den durch Gesetz und Arbeitsvertrag gezogenen Grenzen herangezogen zu werden und Arbeitsleistungen, die unter Missachtung dieser Grenzen angeordnet werden, zu unterlassen (hier: Weigerung, trotz unzureichender Einschulung den Schweißautomaten allein zu bedienen).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0104686Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.01.2022