RS OGH 1993/12/22 9ObA238/93, 8ObA41/07y

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Veröffentlicht am 22.12.1993
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Norm

ABGB §1304 A1
ASVG §33 Abs1

Rechtssatz

Mitverschulden des Arbeitnehmers, der seine Nichtanmeldung zur Sozialversicherung jahrelang hinnimmt.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 238/93
    Entscheidungstext OGH 22.12.1993 9 ObA 238/93
    Veröff: SZ 66/187
  • 8 ObA 41/07y
    Entscheidungstext OGH 11.10.2007 8 ObA 41/07y
    Auch; Beisatz: Dann, wenn ein Arbeitnehmer jahrelang seine Nichtanmeldung hinnimmt, trifft ihn ein Mitverschulden an dem daraus resultierenden Schaden, das regelmäßig in etwa mit der Hälfte des daraus resultierenden „Pensionsschadens" angenommen wird. (T1); Beisatz: Hier: Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen, weil die Frage, ob dem Kläger die mangelnde Anmeldung bewusst gewesen ist, unerörtert und ohne entsprechende Feststellungen geblieben ist. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0027262

Dokumentnummer

JJR_19931222_OGH0002_009OBA00238_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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