RS OGH 1993/12/23 15Os143/93, 12Os15/99

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Veröffentlicht am 23.12.1993
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Norm

StGB §146 A1

Rechtssatz

Betrug erfordert nicht eine qualifizierte Unwahrheit; tatbildlich ist jede unwahre Behauptung, durch die es der Täter versteht, im anderen die Überzeugung von ihrer Richtigkeit zu erwecken.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0094027

Dokumentnummer

JJR_19931223_OGH0002_0150OS00143_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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