Norm
StGB §146 A1Rechtssatz
Betrug erfordert nicht eine qualifizierte Unwahrheit; tatbildlich ist jede unwahre Behauptung, durch die es der Täter versteht, im anderen die Überzeugung von ihrer Richtigkeit zu erwecken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0094027Dokumentnummer
JJR_19931223_OGH0002_0150OS00143_9300000_001