RS OGH 1994/1/11 4Ob504/94

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Veröffentlicht am 11.01.1994
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Norm

AußStrG §15 Z1

Rechtssatz

Auch im Verfahren außer Streitsachen kann eine Nichtigkeit, deren Vorliegen das Gericht zweiter Instanz verneint hat, nicht mehr Gegenstand einer neuerlichen Anfechtung in dritter Instanz sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0118328

Dokumentnummer

JJR_19940111_OGH0002_0040OB00504_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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