Norm
ASVG §142 Abs1Rechtssatz
Der Gesetzgeber sieht die Verwirkung des Anspruches auf Krankengeld vor, wenn das zum Entstehen eines Leistungsanspruches führende Verhalten als Missbrauch der Sozialversicherung oder als ein von der Gemeinschaft nicht zu prästierendes Verhalten angesehen wird. In einem solchen Fall entsteht trotz Erfüllung sämtlicher Tatbestandsmerkmale überhaupt kein Leistungsanspruch des sonst Leistungsberechtigten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0083965Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.07.2010